Die ESPR erklärt: Was Sie wissen müssen

Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte – kurz ESPR – ist das bisher ehrgeizigste Gesetz der EU zur Nachhaltigkeit von Produkten. Veröffentlicht als EU 2024/1781 und im Juli 2024 in Kraft getreten, verändert sie grundlegend, was es bedeutet, ein physisches Produkt in Europa zu verkaufen.

Wenn Sie in der EU Produkte herstellen, importieren oder vertreiben, betrifft Sie diese Verordnung. Das sollten Sie verstehen.

Was ist die ESPR?

Die ESPR ersetzt die alte Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG), die nur energieverbrauchsrelevante Produkte wie Waschmaschinen, Heizkessel und Beleuchtung erfasste. Die neue Verordnung erweitert den Geltungsbereich auf nahezu alle physischen Produkte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden – mit eng gefassten Ausnahmen für Lebensmittel, Futtermittel, Arzneimittel und einige weitere Kategorien.

Die Verordnung schafft einen Rahmen. Produktspezifische Regeln legt sie nicht unmittelbar fest. Stattdessen erlässt die Europäische Kommission delegierte Rechtsakte für einzelne Produktkategorien, die Folgendes festlegen:

  • Ökodesign-Anforderungen – Mindeststandards für Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit und Umweltfußabdruck
  • Informationsanforderungen – welche Daten das Produkt begleiten müssen
  • Anforderungen an den digitalen Produktpass – der strukturierte digitale Datensatz, der all das zugänglich macht

Dank dieses Rahmenansatzes kann sich die Verordnung an verschiedene Branchen anpassen, ohne dass das Gesetz jedes Mal neu geschrieben werden muss.

Der rechtliche Aufbau

Um die ESPR zu verstehen, muss man drei Ebenen des EU-Rechts kennen:

1. Die Verordnung selbst (EU 2024/1781)

Die ESPR legt den Rahmen fest: was ein DPP ist, wer verantwortlich ist, wie das EU-Register funktioniert und welche Durchsetzungsmechanismen gelten. Sie ist bereits in Kraft.

2. Delegierte Rechtsakte (produktspezifisch)

Die Kommission erlässt sie für bestimmte Produktkategorien. Jeder delegierte Rechtsakt legt genau fest, welche Produkte einen DPP brauchen, welche Datenfelder erforderlich sind und welcher Zeitplan für die Einhaltung gilt. Batterien sind die Ausnahme: Ihr Pass ist unmittelbar in der eigenständigen Batterieverordnung (EU 2023/1542) geregelt, nicht durch einen delegierten Rechtsakt der ESPR.

3. Harmonisierte Normen (CEN/CENELEC)

Acht Normen von CEN/CENELEC decken die technische Seite ab: Kennungen, Datenträger, Datenaustausch, Speicherung, APIs, Interoperabilität, Zugriffskontrolle und Datenintegrität. Sechs wurden im Mai 2026 veröffentlicht. GS1 Digital Link ist eines der Kennungsschemata, die sie anerkennen, nicht das einzige. Update, Oktober 2026: Die letzten beiden wurden im September 2026 veröffentlicht, und die sechs vom Mai sind im Amtsblatt gelistet (Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736).

Zentrale Bestimmungen der ESPR

Digitaler Produktpass (Artikel 9-12)

Der DPP ist die Kernanforderung der ESPR. Jedes Produkt, das unter einen delegierten Rechtsakt fällt, muss einen digitalen Produktpass haben – einen strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz, der über einen Datenträger (QR-Code) auf dem Produkt zugänglich ist.

Der DPP muss:

  • während des gesamten Lebenszyklus des Produkts zugänglich sein
  • standardisierte Datenformate verwenden
  • mit seiner eindeutigen Kennung im EU-DPP-Register registriert sein
  • aktualisierbar sein (bei Reparaturen, Eigentümerwechseln usw.)
  • abgestufte Zugriffsebenen bieten (öffentlich, geschäftlich, behördlich)

EU-DPP-Register (Artikel 13)

Ein zentrales Register, in dem Pässe über ihre eindeutigen Kennungen erfasst werden. Das Register speichert nicht die vollständigen Passdaten – es speichert Kennungen (und bei Einfuhren den Warencode) und stellt sicher, dass Pässe auffindbar und überprüfbar sind. Die ESPR verlangt es bis zum 19. Juli 2026. Update, Oktober 2026: Das Register ging am 20. Juli 2026 auf Grundlage der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 live.

Erfassung besorgniserregender Stoffe (Artikel 7)

Produkte, die unter einen delegierten Rechtsakt fallen, müssen in der Regel besorgniserregende Stoffe offenlegen – nicht nur die nach REACH beschränkten, sondern einen breiteren Kreis, der die Kreislauffähigkeit beeinträchtigen kann. Dazu gehören Stoffe, die das Recycling oder die Materialrückgewinnung erschweren.

Vernichtungsverbot (Artikel 23–26)

Die ESPR verbietet die Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte in bestimmten Kategorien. Das richtet sich gegen die Praxis, völlig funktionsfähige Waren zu verbrennen oder zu deponieren – eine Praxis, die öffentliche Empörung auslöste, als bekannt wurde, dass große Mode- und Elektronikmarken Retouren vernichteten. Die erste Kategorie sind Bekleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe: Das Verbot gilt für große Unternehmen ab dem 19. Juli 2026 und für mittlere Unternehmen ab dem 19. Juli 2030; Kleinst- und Kleinunternehmen sind ausgenommen (Artikel 25).

Zoll und Marktüberwachung (Artikel 15 und 66–71)

Zollbehörden und Marktüberwachungsbehörden erhalten neue Befugnisse, die DPP-Konformität an den Grenzen und auf dem Markt zu überprüfen. Dazu gehören digitale Werkzeuge, um DPP-Daten mit dem EU-Register abzugleichen.

Wer muss die Vorgaben einhalten?

Die Verordnung weist die Verantwortung nach dem Konzept der „Wirtschaftsteilnehmer“ zu:

Rolle Verantwortung
Hersteller Erstellt den DPP, stellt sicher, dass das Produkt die Ökodesign-Anforderungen erfüllt
Importeur Prüft, ob der DPP und seine Sicherungskopie vorhanden sind, bevor das Produkt auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird
Vertreiber Prüft, ob das Produkt mit einem DPP verknüpft ist, bevor er es auf dem Markt bereitstellt
Händler Macht den DPP für Kunden leicht zugänglich, auch online
Bevollmächtigter Nimmt Aufgaben im Rahmen des schriftlichen Auftrags des Herstellers wahr; die DPP-Pflicht selbst kann ihm nicht übertragen werden

Die ESPR nennt insgesamt sechs Wirtschaftsteilnehmer; der sechste ist der Fulfilment-Dienstleister. Siehe Sechs Wirtschaftsteilnehmer, nicht vier.

Kleine und mittlere Unternehmen sind nicht ausgenommen, auch wenn manche delegierten Rechtsakte Übergangsbestimmungen oder vereinfachte Anforderungen für KMU enthalten können.

Zeitplan der ESPR: Was wann geschieht

Die ESPR wird schrittweise umgesetzt. Nicht alles geschieht auf einmal:

Bereits erledigt

  • Juli 2024 – die ESPR ist in Kraft getreten
  • März 2026 – die JRC hat ihre DPP-Datenmethodik veröffentlicht (drei Prioritätsstufen: wesentlich, dringend empfohlen, freiwillig)
  • Mai 2026 – sechs der acht DPP-Normen von CEN/CENELEC veröffentlicht (die letzten beiden folgten im September 2026)

Demnächst

  • 19. Juli 2026 – Start des EU-DPP-Registers (Update: live seit dem 20. Juli 2026)
  • 18. Februar 2027 – Batteriepässe verpflichtend (nach EU 2023/1542)
  • 2027 – delegierter Rechtsakt für Textilien erwartet (vorläufig, laut Arbeitsplan der Kommission; die Anforderungen gelten frühestens 18 Monate nach seinem Inkrafttreten)
  • 2027-2030 – schrittweise Einbeziehung weiterer Produktkategorien

Eine ausführliche Übersicht der anstehenden Fristen finden Sie in unserem ESPR-Zeitplan für die Compliance.

Wie sich die ESPR von der alten Ökodesign-Richtlinie unterscheidet

Aspekt Alte Richtlinie (2009/125/EG) ESPR (EU 2024/1781)
Geltungsbereich Nur energieverbrauchsrelevante Produkte Nahezu alle physischen Produkte
Schwerpunkt Energieeffizienz Nachhaltigkeit über den gesamten Lebenszyklus
Digital Keine digitalen Anforderungen DPP vorgeschrieben, wo ein delegierter Rechtsakt es vorsieht
Daten Erklärungen auf Papier Maschinenlesbar, standardisiert
Register Keines EU-DPP-Register
Kreislaufwirtschaft Minimal Kernanforderung

Was die ESPR für Ihr Unternehmen bedeutet

Wenn Sie Hersteller sind

Sie müssen jetzt beginnen, die Dateninfrastruktur für DPPs aufzubauen. Das heißt: Ihre Produktdaten prüfen, Ihre Lieferkette erfassen und eine DPP-Plattform auswählen. Unternehmen, die auf die endgültigen delegierten Rechtsakte warten, geraten in Hektik – die Datenerhebung bei Lieferanten dauert Monate, nicht Wochen.

Wenn Sie Importeur sind

Ihr Compliance-Risiko ist erheblich. Sie sind dafür verantwortlich zu prüfen, ob Produkte, die in die EU gelangen, gültige DPPs haben. Sind Ihre Lieferanten außerhalb der EU nicht vorbereitet, wird ihr Problem zu Ihrem Problem.

Wenn Sie eine Marke oder ein Einzelhändler sind

Auch wenn Sie nicht der eingetragene Importeur sind, wirken sich verbraucherseitige DPP-Daten auf Ihre Marke aus. Wie der Pass aussieht, was er aussagt und wie zugänglich er ist, wird Teil des Kundenerlebnisses.

Häufige Fragen

Gilt die ESPR für Produkte, die bereits auf dem Markt sind? Nein. Die DPP-Anforderungen gelten für Produkte, die in Verkehr gebracht werden, nachdem der jeweilige delegierte Rechtsakt wirksam geworden ist. Vorhandene Bestände werden nicht rückwirkend erfasst.

Was passiert, wenn wir die Vorgaben nicht einhalten? Die Sanktionen legen die Mitgliedstaaten fest, aber die ESPR verlangt, dass sie „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sind. Rechnen Sie mit Geldbußen, Anordnungen zur Rücknahme vom Markt und Reputationsschäden.

Können wir unsere vorhandenen ERP-/PLM-Daten nutzen? Teilweise. Die meisten Unternehmen verfügen bereits über einen Teil der erforderlichen Daten. Die Lücke liegt meist bei der Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette, den Stoffangaben und den Hinweisen zum Ende der Lebensdauer. Eine Bereitschaftsanalyse hilft, genau zu ermitteln, wo Ihre Lücken liegen.

Vorbereitung auf die ESPR-Compliance

Die Verordnung ist komplex, die Vorbereitung muss es nicht sein. Beginnen Sie mit drei Schritten:

  1. Ermitteln Sie, wie stark Sie betroffen sind – Welche Ihrer Produkte werden erfasst, und wann? Nutzen Sie den DPP-Bereitschaftstest, um eine klare Antwort zu erhalten.

  2. Prüfen Sie Ihre Daten – Erfassen Sie, was Sie haben, ermitteln Sie Lücken und beginnen Sie die Zusammenarbeit mit Lieferanten.

  3. Wählen Sie Ihre Werkzeuge – Sie brauchen eine Plattform, die die Erzeugung von GS1 Digital Links, das Hosting von DPP-Daten und die Anbindung an das EU-Register übernimmt. DPP Agent ist genau dafür gebaut.

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