EU-Batteriepass: Anforderungen und Fristen

Der Batteriepass ist der erste digitale Produktpass, der in der Europäischen Union verpflichtend wird. Nach der Batterieverordnung (EU 2023/1542) müssen LV-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterien, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, ab dem 18. Februar 2027 einen digitalen Pass haben. Das ist keine ferne Frist – es ist weniger als ein Jahr bis dahin.

Hier ist alles, was Sie wissen müssen.

Was ist der EU-Batteriepass?

Der Batteriepass ist eine spezifische Umsetzung des Konzepts des digitalen Produktpasses (DPP). Er ist in der Batterieverordnung selbst geregelt, nicht durch einen delegierten Rechtsakt der ESPR, muss aber mit den Pässen interoperabel sein, die die ESPR einführt. Er ist ein strukturierter digitaler Datensatz mit detaillierten Informationen zu Zusammensetzung, Leistung, Herstellung und Behandlung am Ende der Lebensdauer einer Batterie.

Der Pass ist über einen QR-Code auf der Batterie zugänglich, und die individuelle Kennung der Batterie muss in das EU-DPP-Register hochgeladen werden (Start am 19. Juli 2026; Update: live seit dem 20. Juli 2026).

Welche Batterien sind erfasst?

Die Passpflicht (Artikel 77) gilt für drei Kategorien:

Elektrofahrzeugbatterien

Traktionsbatterien in Elektroautos, -bussen, -lastwagen und anderen Elektrofahrzeugen. Gemessen an der wirtschaftlichen Bedeutung ist das die größte Kategorie und der wichtigste Treiber der Verordnung.

Industriebatterien

Batterien mit einer Kapazität über 2 kWh, die in Energiespeichersystemen, Industrieanlagen und ähnlichen Anwendungen eingesetzt werden. Dazu gehören stationäre Speicher für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

LV-Batterien

Batterien für leichte Verkehrsmittel – die Batterien in E-Bikes, E-Scootern und ähnlichen leichten Elektrofahrzeugen.

Was NICHT erfasst ist

Gerätebatterien (AA, AAA, Knopfzellen), Starterbatterien (die 12V-Starterbatterien in konventionellen Fahrzeugen) und Industriebatterien mit 2 kWh oder weniger brauchen keinen Batteriepass. Andere Teile der Verordnung gelten für sie weiterhin.

Erforderliche Datenfelder

Die Batterieverordnung legt detaillierte Datenanforderungen fest. Sie gehen weit über das hinaus, was die meisten Batteriehersteller derzeit in ihren Systemen erfassen.

Identifikation und allgemeine Informationen

  • Individuelle Kennung der Batterie
  • Name und Kontaktdaten des Herstellers
  • Herstellungsdatum und -ort
  • Gewicht und Abmessungen der Batterie
  • Chemie (NMC, LFP, NCA usw.)
  • Bemessungskapazität und Spannung

Leistung und Haltbarkeit

  • Ursprüngliche Bemessungskapazität (Ah)
  • Kapazitätsverlust (Alterungszustand)
  • Erwartete Zyklenlebensdauer
  • Round-Trip-Wirkungsgrad
  • Innenwiderstand
  • C-Rate

Materialzusammensetzung

  • Zusammensetzung des Kathodenaktivmaterials
  • Anodenmaterial
  • Zusammensetzung des Elektrolyten
  • Gehalt an kritischen Rohstoffen (Kobalt, Lithium, Nickel, Mangan, Naturgraphit)
  • Prozentualer Rezyklatgehalt (verbindliche Mindestwerte gelten ab 2031)

Sorgfaltspflichten in der Lieferkette

  • Herkunft der kritischen Rohstoffe
  • Zusammenfassung des Berichts zu den Sorgfaltspflichten
  • Einhaltung der OECD-Leitsätze für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht
  • Ergebnisse von Prüfungen durch Dritte

CO2-Fußabdruck

  • Gesamter CO2-Fußabdruck (kg CO2e pro kWh)
  • CO2-Fußabdruck je Lebenszyklusphase (Rohstoffgewinnung, Herstellung, Vertrieb)
  • Leistungsklasse des CO2-Fußabdrucks (Klasse A ist die beste; die Klassen müssen noch per delegiertem Rechtsakt festgelegt werden)

Informationen zum Ende der Lebensdauer

  • Demontageanleitungen
  • Sicherheitsinformationen für die Handhabung
  • Anforderungen an den Recyclingprozess
  • Gehalt an gefährlichen Stoffen
  • Anforderungen an Löschmittel

Die Regeln zum CO2-Fußabdruck

Die Batterieverordnung führt die Anforderungen zum CO2-Fußabdruck schrittweise ein:

  1. Erklärung zum CO2-Fußabdruck – Für Elektrofahrzeugbatterien ab dem 18. Februar 2025 oder 12 Monate nach Inkrafttreten der Berechnungsmethodik der Kommission, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt. Dieser delegierte Rechtsakt war bis Oktober 2026 nicht erlassen, die Pflicht hat also noch nicht begonnen.
  2. Leistungsklassen für den CO2-Fußabdruck – Für Elektrofahrzeugbatterien ab dem 18. August 2026 oder 18 Monate nach dem delegierten Rechtsakt, der die Klassen festlegt, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt
  3. Höchstwerte für den CO2-Fußabdruck – Für Elektrofahrzeugbatterien ab dem 18. Februar 2028 oder 18 Monate nach dem delegierten Rechtsakt, der den Höchstwert festlegt, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt; Batterien oberhalb dieses Werts dürfen nicht auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden

Industrie- und LV-Batterien folgen zu späteren Terminen (Artikel 7).

Der Batteriepass ist also nicht nur ein Informationswerkzeug – er wird zur Schranke für den Marktzugang. Eine Batterie mit hohem CO2-Fußabdruck kann in der EU buchstäblich unverkäuflich sein.

Technische Anforderungen

Datenträger

Jede Batterie muss einen QR-Code tragen, der auf die individuelle Kennung des Passes verweist. Der QR-Code und die Kennung müssen der Normenreihe ISO/IEC 15459 oder gleichwertigen Normen entsprechen (Artikel 77 Absatz 3); ein GS1 Digital Link ist eine Möglichkeit, das zu erfüllen. Der QR-Code muss:

  • dauerhaft an der Batterie angebracht sein
  • während der gesamten erwarteten Lebensdauer der Batterie lesbar sein
  • ohne Spezialausrüstung scanbar sein

Zugänglichkeit der Daten

Der Pass muss unterschiedliche Zugriffsebenen bieten:

  • Öffentlicher Zugang – grundlegende Produktinformationen, Klasse des CO2-Fußabdrucks, Rezyklatgehalt
  • Berechtigter Zugang – detaillierte Zusammensetzung, Leistungsdaten, Informationen zu den Sorgfaltspflichten
  • Behördlicher Zugang – vollständiger Datensatz einschließlich vertraulicher Geschäftsinformationen

Aktualisierungen des Alterungszustands

Anders als die meisten DPPs müssen Batteriepässe im Laufe der Zeit aktualisiert werden. Die Daten zum Alterungszustand (State of Health, SoH) müssen die tatsächliche Leistung der Batterie widerspiegeln, was bedeutet, dass der Pass an Batteriemanagementsysteme (BMS) angebunden sein muss.

Das ist eine erhebliche technische Herausforderung. Es erfordert eine Verbindung zwischen der physischen Batterie, ihrem BMS und der DPP-Plattform – über die gesamte Lebensdauer der Batterie, einschließlich Second-Life-Anwendungen.

Das EU-DPP-Register

Die individuelle Kennung jedes Batteriepasses muss in das EU-DPP-Register hochgeladen werden (Artikel 77 Absatz 10 der Batterieverordnung, eingefügt durch Artikel 78 der ESPR). Die ESPR verlangte das Register bis zum 19. Juli 2026; es ging am 20. Juli 2026 live. Das Register dient als zentraler Index – es speichert nicht die vollständigen Passdaten, stellt aber sicher, dass jeder Pass auffindbar, überprüfbar und mit dem richtigen Produkt verknüpft ist.

Für Batteriehersteller heißt das: Ihre DPP-Plattform muss die Anbindung an das Register unterstützen, bevor die Passpflicht am 18. Februar 2027 greift.

Wichtige Fristen

Datum Anforderung
18. Februar 2024 Batterieverordnung gilt (die meisten Bestimmungen)
Februar 2025 oder später Erklärung zum CO2-Fußabdruck für Elektrofahrzeugbatterien – 12 Monate nach einem noch nicht erlassenen delegierten Rechtsakt
20. Juli 2026 EU-DPP-Register live
18. Februar 2027 Batteriepass verpflichtend (LV, Industrie >2 kWh, Elektrofahrzeuge)
Noch nicht festgelegt Leistungsklassen für den CO2-Fußabdruck – 18 Monate nach ihrem delegierten Rechtsakt, Elektrofahrzeugbatterien zuerst
Noch nicht festgelegt Höchstwerte für den CO2-Fußabdruck – 18 Monate nach ihrem delegierten Rechtsakt, Elektrofahrzeugbatterien zuerst
18. August 2031 Verbindlicher Mindestrezyklatgehalt

Wer ist verantwortlich?

Der Wirtschaftsakteur, der die Batterie auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, ist für die Erstellung und Pflege des Passes verantwortlich. In der Praxis:

  • Zellhersteller liefern vorgelagerte Daten (Chemie, Materialien, CO2-Fußabdruck)
  • Packhersteller stellen den vollständigen Pass zusammen
  • Einführer müssen prüfen, ob der Pass vorhanden und korrekt ist
  • Fahrzeughersteller (OEMs) können zusätzliche Verantwortung für Pässe von Elektrofahrzeugbatterien tragen, die in Fahrzeuge eingebaut sind

Die Koordination der Lieferkette ist eine erhebliche Herausforderung. Eine typische Elektrofahrzeugbatterie enthält Materialien aus 5-10 Ländern, die mehrere Verarbeitungsstufen durchlaufen, bevor sie beim Packhersteller ankommen.

So bereiten Sie sich vor

Schritt 1: Erfassen Sie Ihre Daten

Gleichen Sie jedes erforderliche Datenfeld mit Ihren aktuellen Systemen ab. Wo liegen die Daten? Im ERP? Im PLM? In Lieferantenportalen? In Tabellen? Ermitteln Sie Lücken sofort.

Schritt 2: Binden Sie Ihre Lieferkette ein

Die Sorgfaltspflichten für kritische Rohstoffe und die Berechnung des CO2-Fußabdrucks erfordern Daten aus der Tiefe Ihrer Lieferkette. Diese Gespräche müssen jetzt stattfinden.

Schritt 3: Wählen Sie eine DPP-Plattform

Sie brauchen eine Plattform, die Folgendes leistet:

  • strukturiertes Hosting der Daten gemäß den Anforderungen der Batterieverordnung
  • Erzeugung von QR-Codes mit GS1 Digital Link
  • Anbindung an das EU-DPP-Register
  • Aktualisierungen des Alterungszustands
  • Zugriffskontrolle (öffentlich, berechtigt, behördlich)

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Schritt 4: Pilotieren Sie vor der Frist

Warten Sie nicht bis Januar 2027, um Ihr System zu testen. Führen Sie jetzt einen Pilot mit einer Produktlinie durch. Ermitteln Sie Integrationsprobleme, Datenlücken und Engpässe in den Abläufen, solange noch Zeit ist, sie zu beheben.

Die größere Wirkung

Der Batteriepass ist ein Gradmesser für alle DPP-Anforderungen nach der ESPR. Er setzt den Maßstab für Datengranularität, Transparenz in der Lieferkette und digitale Infrastruktur, dem andere Produktkategorien folgen werden. Unternehmen, die robuste Systeme für Batteriepässe aufbauen, haben einen erheblichen Vorteil, wenn die Anforderungen für Textilien, Elektronik und andere Kategorien folgen.

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