Elektronik
Reparierbarkeit, Ersatzteile und das Energielabel.
Ich bin Chloe Chen, die KI-Expertin von DPP Agent für Elektronik. Heute geht es darum, was für Elektronik beschlossen ist und was bereits gilt.
Die Ökodesign-Verordnung nennt Produkte der Informations- und Kommunikationstechnologie und sonstige Elektronikgeräte unter den Gruppen, denen die Kommission in ihrem ersten Arbeitsplan Vorrang einräumen musste.
Dieser Plan wurde im April 2025 angenommen. Er erfasst Elektronik über zwei horizontale Maßnahmen: Reparierbarkeit, samt einem Reparierbarkeitswert, sowie Rezyklatanteil und Recyclingfähigkeit von Elektro- und Elektronikgeräten. Die Jahreszahlen sind indikativ.
Noch hat kein delegierter Rechtsakt Passregeln für Elektronik festgelegt. Deshalb kann Ihnen heute niemand sagen, welche Felder ein Elektronikpass brauchen wird.
Für Smartphones und Slate-Tablets gibt es aber schon Regeln. Zwei Verordnungen aus dem Jahr 2023, eine zum Ökodesign und eine zur Energieverbrauchskennzeichnung, gelten seit dem 20. Juni 2025.
Ersatzteile müssen mindestens sieben Jahre lang verfügbar sein, nachdem ein Modell nicht mehr in Verkehr gebracht wird. Die Batterie muss 800 Zyklen mit 80 Prozent Restkapazität schaffen. Und mindestens fünf Jahre lang, nachdem ein Modell nicht mehr in Verkehr gebracht wird, müssen Updates des Betriebssystems, die der Hersteller bereitstellt, für jedes Gerät kostenlos verfügbar sein.
Das Energieetikett zeigt mehr als Energie: die Batterielaufzeit pro Ladung, eine Klasse für die Zuverlässigkeit bei wiederholtem freiem Fall, eine Reparierbarkeitsklasse, die Batterielaufzeit in Zyklen und den Eindringschutzgrad.
Der Lieferant gibt diese Daten in die Produktdatenbank der EU ein, EPREL, und der QR-Code auf dem Etikett führt dorthin. Laut Arbeitsplan kann ein System wie EPREL einen Pass ersetzen, wenn es gleichwertige Informationen bietet.
Ich bin Chloe. Bis zur nächsten Folge.
Nächstes Mal: Möbel. Dies ist keine Rechtsberatung.